Dr. Diego Semmler, Mitglied der FREIE WÄHLER Hessen aus Laubach, wird vor dem Staatsgerichtshof gegen das Ergebnis der hessischen Landtagswahl 2018 klagen. Schon kurz nach der Wahl waren Semmler Unregelmäßigkeiten in 48 Wahllokalen aufgefallen und machte diese öffentlich. Vor gut einem Jahr reichte Semmler vor dem Wahlprüfungsgericht Einspruch gegen die Landtagswahl ein.
Diego Semmler: „Schon vor der Feststellung des amtlichen Endergebnisses wurden aufgrund meiner Hinweise 14 Wahllokale neu ausgezählt. In 13 davon hat sich meine Vermutung als richtig erwiesen. 23 Wahllokale wurden mit dem amtlichen Endergebnis nicht korrigiert.“
Semmler erkannte daraus eine Verschiebung zu Lasten der FREIE WÄHLER. Er bemängelt, dass dem Landeswahlleiter die Unregelmäßigkeiten schon vor der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses vorlagen und er es nicht für nötig gehalten hat, diesen Hinweisen nach zu gehen. Vielmehr hätte der Landeswahlleiter eigene Überprüfungen anstellen müssen um die Fehler selbst zu entdecken. Auch Wahlbetrug hätte der Landeswahlleiter nicht entdecken können. "Wir haben gezeigt, dass jeder Wahlvorstand in der Lage ist falsche und sogar unplausible Ergebnisse abzugeben, ohne dass nachgeforscht wird.", so Semmler.
„Als Wähler erwarte ich, dass meine Stimme korrekt gezählt wird und nicht nur ein ungefähres Wahlergebnis ermittelt wird. Die Landtagswahl ist die wichtigste Abstimmung in Hessen und legitimiert über das Parlament die Regierung und alle Gesetze. Sie sollte daher mit der notwendigen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit durchgeführt werden“, erklärt Semmler.
Das Wahlprüfungsgericht hat in seinem Untersuchungsbericht Semmlers Verdacht zum Teil bestätigt. Trotz aller erkannten Mängel bei der Auszählung hat das Wahlprüfungsgericht den Einspruch als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Am Vorgehen des Wahlprüfungsgerichts kritisiert Semmler, dass nur gegen die Wahlniederschriften geprüft wurde, nicht aber neu ausgezählt wurde. „Ein Großteil der Fehler kann durch diese Prüfung gar nicht entdeckt werden, da ich vermute, dass es bereits bei Anfertigung der Wahlniederschriften zu den Fehlern gekommen ist“, konstatiert Dr. Semmler. Die Größe des Fehlers sei so nicht abschätzbar.
Aus diesem Grund hat der Laubacher nun seine Klage gegen das Wahlergebnis der Landtagswahl an den hessischen Staatsgerichtshof abgeschickt. Die FREIE WÄHLER fordern indes für zukünftige Wahlen eine automatisierte Überprüfung der Ergebnisse und eine Reform des Wahlrechts, welche dem Landeswahlleiter die Pflicht zu Nachzählungen aufgibt. Sowohl bei Verdacht Unregelmäßigkeiten als auch verdachtsunabhängig in einem gewissen Prozentsatz der Wahllokale. Die Verwendung von Wahlautomaten als alternative Abstimmmöglichkeit sei keine Lösung. Diese wären noch schwieriger zu überprüfen als eine manuelle Auszählung.